Bis zum Umbau stillgelegt
Die 2005 als Übergangsklinik eröffnete LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine behandelte fast 20 Jahre lang auf dem Gelände der ehemaligen Holländerkaserne am Schüttdorfer Damm in Rheine psychisch kranke und zuletzt auch suchtkranke Rechtsbrecher. Mit der Inbetriebnahme des LWL-Therapiezentrums für Forensische Psychiatrie Münsterland in Hörstel Ende September 2023 wurde die Klinik stillgelegt.
Das Land Nordrhein-Westfalen plant, die Klinik umzubauen und als Entziehungsanstalt für suchtkranke Rechtsbrecher mit 68 Behandlungsplätzen fortzuführen.
Was ist Maßregelvollzug?
Verübt ein psychisch- oder suchtkranker Mensch eine schwere Straftat, kann er von einem Gericht im Maßregelvollzug untergebracht werden. Der Maßregelvollzug soll sichern - und so die Gesellschaft vor weiteren Straftaten schützen - und er soll behandeln.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen des Maßregelvollzugs sind das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Maßregelvollzugsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Denn: Maßregelvollzug ist Ländersache.
Unser Auftrag: Besserung
Ziel der Therapie von sucht- und psychisch kranken Straftätern ist, diese so zu befähigen, dass von ihnen nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug keine erneuten erheblichen Straftaten mehr zu erwarten sind.
Unser Auftrag: Sicherung
Neben dem gesetzlichen Auftrag der Behandlung besteht der Auftrag der Sicherung. Die Gesellschaft soll vor weiteren schweren Straftaten geschützt werden. Das geschieht baulich, aber auch therapeutisch.