Therapie zum Schutz der Gesellschaft
In der LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine behandeln wir psychisch kranke und suchtkranke Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung straffällig geworden sind. In der forensischen Klinik des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) sind ausschließlich männliche Patienten untergebracht.
Ein Gericht hat unsere Patienten in den Maßregelvollzug eingewiesen, weil sie eine gezielte und umfassende Behandlung benötigen. So sollen weitere Straftaten vermieden werden.
Innerhalb des gesicherten Klinikgländes befinden sich mehrere Stationsgebäude, ein Verwaltungsgebäude und ein Mehrzweckgebäude für die Arbeits- und Beschäftigungstherapie sowie eine kleine Turnhalle.
Was ist Maßregelvollzug?
Verübt ein psychisch- oder suchtkranker Mensch eine schwere Straftat, kann er von einem Gericht im Maßregelvollzug untergebracht werden. Der Maßregelvollzug soll sichern - und so die Gesellschaft vor weiteren Straftaten schützen - und er soll behandeln.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen des Maßregelvollzugs sind das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Maßregelvollzugsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Denn: Maßregelvollzug ist Ländersache.
Unser Auftrag: Besserung
Ziel der Therapie von sucht- und psychisch kranken Straftätern ist, diese so zu befähigen, dass von ihnen nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug keine erneuten erheblichen Straftaten mehr zu erwarten sind.
Unser Auftrag: Sicherung
Neben dem gesetzlichen Auftrag der Behandlung besteht der Auftrag der Sicherung. Die Gesellschaft soll vor weiteren schweren Straftaten geschützt werden. Das geschieht baulich, aber auch therapeutisch.